DSGVO : Tschüss Spitzel
Jetzt ist es passiert. Die DSGVO ist endgültig in vollem Umfang in Kraft. Keine Übergangsfrist mehr, die lief mit dem gestrigen Tag ab, und jetzt gibt es keine Ausreden mehr.
Wie jede Neuerung hat das gute und schlechte Seiten. Zum Beispiel ist das DENIC, unsere zentrale Domainverwaltung für alles, was mit .DE endet, jetzt viel schweigsamer. Bisher konnte ich alles über den Inhaber oder die Inhaberin einer Domain auf www.denic.de herausfinden. Das war toll für Journalisten und Datenschützer, die sich für eigenartige Figuren und ihre online-Aktivitäten interessierten. Genauso klasse war das aber für Abmahn-Profis und Terroristen, die nur Schaden anrichten wollten.
Seit heute müssen sie alle sich mehr Mühe geben und dem DENIC beweisen, aus welchem gutem Grund sie die Identität eines Website- bzw. Domaininhabers heraufinden müssen. Die Liste der Gründe ist kurz und präzise. Ohne einen dieser Gründe gibt es keine Auskunft. Das ist ein Fortschritt, auch wenn es uns alle manchmal stört, nicht mehr so leicht wie bisher an Kontakte zu gelangen.
Hier sagt das DENIC genau, was geht und was nicht: https://www.denic.de/service/whois-service/anfragen-dritter-zu-inhaberdaten/